Ihr Anwalt für Mietrecht in Villach

Rechtsberatung bei Mag. Klaus Nagele und Mag. Ingomar Arnez in Villach

Die Rechtsanwälte Mag. Ingomar Arnez und Mag. Klaus Nagele kümmern sich persönlich, kompetent und lösungsorientiert um Ihr Rechtsanliegen. Mit ihrer langjährigen Erfahrung, ihrem umfangreichen Fachwissen und ihrem beruflichen Engagement sind sie Ihre idealen Ansprechpartner bei Rechtsstreitigkeiten, Rechtsfragen und testamentarischen Angelegenheiten.

Kanzleischwerpunkte von Mag. Klaus Nagele und Mag. Ingomar Arnez

Mag. Ingomar Arnez und Mag. Klaus Nagele haben sich auf die Fachbereiche Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht, Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Gesellschaftsgründungen, Inkassowessen, Schadenersatz und Gewährleistungsrecht sowie Scheidungsrecht, Verkehrsrecht und Unfallschadenrecht spezialisiert. Sie helfen Ihnen bei Fragestellungen aus den Bereichen Versicherungsrecht, Vertragsrecht und Verwaltungsrecht, bei der Abwicklung von Treuhandschaften sowie bei eigentumsrechtlichen, bau- und zivilrechtlichen Fragen.

Ihre Spezialisten für Mietrecht

Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Kanzlei in Villach liegt im Bereich Mietrecht, wobei sie als Anwalt für Mietrecht sowohl Mieter als auch Vermieter beraten. Sie prüfen Mietverträge auf ihre Rechtmäßigkeit in inhaltlicher und formaler Hinsicht, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter bzw. Vermieter auf, überprüfen Mietzins und Betriebskosten und unterstützen Sie bei der Mietvertragserrichtung.

Rechtsberatung für Vermieter

Haben Sie Probleme mit Ihrem Mieter oder befinden Sie sich gar in der unangenehmen Situation, zum wiederholten Male die Überweisung des Mietzinses einfordern zu müssen? Vielleicht sehen Sie sich sogar dazu gezwungen, das Mietverhältnis aufzulösen. Als Anwalt für Mietrecht vertritt Mag. Klaus Nagele Sie außergerichtlich oder vor Gericht und verhilft Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche. Auch als Wohnungseigentümer können Sie sich, etwa bei Konflikten mit der Hausverwaltung, vertrauensvoll an ihn wenden.

Rechtsberatung als Mieter

Sie haben den Eindruck, dass Ihr Mietervertrag nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, glauben, von Ihrem Vermieter zu Unrecht der Wohnung verwiesen worden zu sein oder möchten allgemeine Auskünfte zum Mietrecht einholen? Als Ihr Anwalt für Mietrecht in Villach garantiert Ihnen Mag. Klaus Nagele eine faktenbasierte, profunde Rechtsberatung in allen erwähnten Angelegenheiten. Selbstverständlich können Sie sich auch bei Mietrechtsfragen im Todesfall an ihn wenden. Durch den Tod des Vermieters wird der Mietvertrag nämlich nicht automatisch außer Kraft gesetzt.

Kompetente Rechtshilfe von Ihrem Anwalt

Überlassen Sie Ihre mietrechtlichen Angelegenheiten den erfahrenen Händen von Mag. Klaus Nagele und Mag. Ingomar Arnez in Villach! Die beiden Anwälte kennen das Mietrecht in- und auswendig, weil sie sich seit Jahren mit der Materie befassen und genau wissen, wo juristische Fallstricke lauern. Durch eine Rechtsberatung können viele Unstimmigkeiten von Beginn an ausgeräumt und kostenintensive Auseinandersetzungen vor Gericht vermieden werden.

Ihr Rechtsanwalt 

Mag. iur. Klaus Nagele

Kontaktieren Sie uns - Unsere Kanzlei berät Sie gerne!

Mag. Ingomar Arnez & Mag. Klaus Nagele

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.