Schadenersatzrecht

Im Schadenersatzrecht ist geregelt, ob ein Geschädigter Ersatz für einen Schaden beanspruchen kann. Als Ihre Experten für Schadenersatzansprüche setzen wir Ihre Interessen wirkungsvoll und zielorientiert durch!

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Schadenersatz gebührt einem Geschädigten dann, wenn er einen Schaden am Körper oder Vermögen erlitten hat, der jemand anderes durch ein rechtswidriges Tun verursacht hat. Dabei gilt es zwischen einer deliktischen und vertraglichen Haftung zu unterscheiden. Auch ist die Frage zu klären, ob der Verursacher gesetzeswidrig gehandelt oder Sorgfaltspflichten missachtet hat. Wir sorgen für eine lückenlose Klärung aller Fragen rund um Ihren Schadensfall!

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Ihren Fachanwalt

In vielen Fällen gelingt es uns, für unsere Klienten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ist dies nicht möglich, so übernehmen wir selbstverständlich auch Ihre rechtsfreundliche Vertretung vor Gericht und bei Behörden.

 

Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben – kontaktieren Sie uns noch heute zur Vereinbarung eines Erstgesprächs!

Ihr Rechtsanwalt 

Mag. iur. Klaus Nagele

Kontaktieren Sie uns - Unsere Kanzlei berät Sie gerne!

Mag. Ingomar Arnez & Mag. Klaus Nagele